Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45a SGB XI
Mit meinem anerkannten Betreuungsangebot unterstütze ich ältere Menschen dabei, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und den Alltag aktiv zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen persönliche Begleitung, soziale Teilhabe und die Entlastung pflegender Angehöriger.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit einem Pflegegrad und umfasst ausschließlich betreuende und begleitende Leistungen. Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten werden nicht erbracht.
Zu den Betreuungsleistungen gehören unter anderem
- Begleitung beim Einkaufen
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zu Terminen oder Ausflügen
- Gespräche und gemeinsame Freizeitgestaltung
- Aktivierende Beschäftigung zur Förderung der Selbstständigkeit
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
Wichtig zu wissen
Es handelt sich ausschließlich um betreuende und begleitende Leistungen. Grundpflege, Behandlungspflege und medizinische Tätigkeiten gehören nicht dazu.
Praktische Unterstützung, wenn es um mehr als den Alltag geht
Darüber hinaus biete ich praktische Unterstützung rund um Haushalt und Wohnsituation an. Hierzu gehören insbesondere:
- Entrümpelung von Kellern, Dachböden und Wohnungen
- Wohnungsauflösungen mit besenreiner Übergabe
- Individuelle Unterstützung bei der Organisation und Durchführung
Vor Beginn dieser Leistungen erfolgt grundsätzlich eine Besichtigung sowie die Erstellung eines transparenten und unverbindlichen Angebots. Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Auftrags.
Anerkannt durch das LAGeSo, abrechenbar über den Entlastungsbetrag
Das Betreuungsangebot ist durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) anerkannt. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Leistungen nicht bereits anderweitig in Anspruch genommen werden, kann der monatliche Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI (derzeit bis zu 131 Euro monatlich) zur Finanzierung anerkannter Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Gerne berate ich Sie persönlich zu den einzelnen Angeboten, den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sowie zu einem individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Leistungsumfang.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zu. Ob er in Ihrem Fall für dieses Angebot eingesetzt werden kann, klären wir gemeinsam vor Beginn.
Übernehmen Sie auch pflegerische Aufgaben?
Nein. Das Angebot umfasst ausschließlich betreuende und begleitende Leistungen. Pflegerische oder medizinische Tätigkeiten werden nicht erbracht.
Was kostet eine Entrümpelung oder Wohnungsauflösung?
Das hängt von Art und Umfang des Auftrags ab. Vor Beginn schaue ich mir die Räume an und erstelle Ihnen ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Lassen Sie uns über Ihren Bedarf sprechen
Ein kurzes Telefonat genügt, um zu klären, welche Betreuungsleistungen sinnvoll sind und ob der Entlastungsbetrag dafür eingesetzt werden kann.