Pflegeberatung Knabe
Pflegeberatung Knabe · Berlin

Pflegeberatung mit Herz und Verstand

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Pflegegrad, Pflegeversicherung und häusliche Versorgung. Ob Erstantrag, Widerspruch oder verpflichtender Beratungsbesuch: Sie erhalten bei uns verständliche Hilfe, persönliche Begleitung und eine Beratung, die sich an Ihrer individuellen Situation orientiert.

Pflegeberaterin im freundlichen Gespräch mit einer älteren Klientin zu Hause
Pflegeberaterin bespricht Unterlagen bei einem Hausbesuch mit einer Seniorin
Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie zuverlässig bei allen wichtigen Schritten rund um die Pflege

  • Beratung zu Pflegegrad und Pflegeversicherung
  • Unterstützung beim Antrag auf einen Pflegegrad
  • Begleitung im Widerspruchsverfahren nach Ablehnung
  • Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Hausbesuche und telefonische Beratung
  • Hilfe bei der Organisation weiterer Unterstützungsangebote
Antragsservice Pflegegrad

Wie hoch stehen Ihre Chancen auf einen Pflegegrad?

Sie möchten wissen, ob ein Pflegegrad für Sie oder Ihre Angehörigen möglich ist? Wir prüfen gemeinsam Ihre Situation und besprechen, welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten.

Wenn ein Antrag sinnvoll ist, begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren. Ziel ist, dass Sie die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Vor der Beratung:

  • Wir sichten vorhandene Unterlagen wie ärztliche Befunde, Berichte und Notizen.
  • Wir besprechen die 6 Module der Pflegebegutachtung in verständlicher Sprache.
  • Wir betrachten nicht nur die körperliche Situation, sondern auch geistige und psychosoziale Einschränkungen.

Wichtig zu wissen

Der Antrag auf Pflegeleistungen kann zunächst formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Danach erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Seniorenpaar sichtet gemeinsam Unterlagen für den Pflegegrad-Antrag
Älterer Mann liest zu Hause in Ruhe seinen Bescheid und sortiert die Unterlagen
Nach einer Ablehnung

Wurde Ihr Antrag abgelehnt?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht. Wir begleiten Sie im gesamten Widerspruchsverfahren und prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen und Begründungen wichtig sind.

Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Auch nach einer erfolgreichen Einstufung bleiben wir Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung.

Widerspruch jetzt besprechen
Gesetzlich vorgesehen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und die Versorgung zu Hause ohne Pflegedienst erfolgt, sind regelmäßige Beratungsbesuche gesetzlich vorgesehen. Diese Gespräche helfen dabei, die Pflegequalität zu sichern, Angehörige zu entlasten und praktische Unterstützung für den Pflegealltag zu geben.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

  • Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1 freiwillig, sinnvoll alle 6 Monate

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie in der Regel kostenfrei.

Hausbesuch vereinbaren
Beraterin geht bei einem Hausbesuch gemeinsam mit einem älteren Herrn die Unterlagen durch
Weitere Angebote

Über die Beratung hinaus

Neben der Pflegeberatung begleite ich Sie im Alltag und unterrichte Deutsch für Pflege und Medizin.

Betreuung und Entlastung nach § 45a SGB XI

Begleitung beim Einkaufen, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger. Dazu Entrümpelung und Wohnungsauflösung. Das Angebot ist durch das LAGeSo anerkannt, der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann dafür eingesetzt werden.

Betreuungsangebot ansehen

Deutsch für internationale Pflegefachkräfte

Unterricht für Pflegefachkräfte, Auszubildende und Beschäftigte in medizinischen Berufen: Fachwortschatz, Übergabe und Dokumentation sowie Gespräche mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen. Geübt wird an echten Situationen aus dem Dienst.

Zum Deutschunterricht
Lächelnde Seniorin nimmt telefonisch Kontakt zur Pflegeberatung auf
Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kontakt aufnehmen per Telefon oder Kontaktformular
  2. Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Situation
  3. Individuelle Beratung zu Antrag, Widerspruch oder Beratungsbesuch
  4. Begleitung bei den nächsten Schritten
  5. Weitere Unterstützung, wenn sich Ihr Bedarf verändert
Warum wir

Warum wir die richtige Wahl sind

Verständliche Informationen

Wir erklären alle Schritte ohne komplizierte Fachsprache.

Persönliche Begleitung

Jeder Fall ist anders. Deshalb erhalten Sie eine individuelle Beratung.

Schnelle Unterstützung

Wir helfen zeitnah bei Anträgen, Fristen und Formalitäten.

Erfahrung im Pflegebereich

Sie profitieren von Fachwissen, Praxisnähe und einem geschulten Blick auf Ihre Situation.

Frau Knabe, Inhaberin der Pflegeberatung Knabe in Berlin
Ihre Ansprechpartnerin

Bei mir sprechen Sie mit einem Menschen, nicht mit einer Hotline

Ich berate Sie persönlich, komme zu Ihnen nach Hause und bleibe Ihre Ansprechpartnerin, auch wenn sich Ihre Situation ändert. Was für Sie neu und unübersichtlich ist, ist für mich tägliche Arbeit.

Persönlich sprechen
Häufige Fragen

Fragen und Antworten rund um Pflegegrad und Beratung

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Der Antrag kann zunächst formlos bei der Pflegekasse gestellt werden, zum Beispiel per Telefon, Brief oder E-Mail. Anschließend erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?

Die Pflegekasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Sie können gegen den Bescheid in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei unterstützen wir Sie bei Begründung und Unterlagen.

Bieten Sie auch Hausbesuche an?

Ja, wir bieten Hausbesuche an, wenn eine persönliche Beratung vor Ort sinnvoll ist.

Wie schnell kann ein Beratungstermin stattfinden?

In der Regel zeitnah nach Ihrer Anfrage. Bei dringenden Fällen bemühen wir uns um einen besonders schnellen Termin.

Wie oft ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI erforderlich?

Bei Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.

Jetzt Beratung anfragen

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten

Gemeinsam klären wir, welche Leistungen möglich sind und wie Sie sicher durch das Verfahren kommen.

Seniorin telefoniert lächelnd zu Hause am Fenster