Betreuung und Entlastung nach § 45a SGB XI
Begleitung beim Einkaufen, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger. Dazu Entrümpelung und Wohnungsauflösung. Das Angebot ist durch das LAGeSo anerkannt, der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann dafür eingesetzt werden.
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